Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Welche Unterlagen werden benötigt?

Änderungsformular

Welche Gebühren fallen an?

Änderung: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Was sollte ich noch wissen?

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Herausgebende Stelle

SWR

Fachlich freigegeben durch

SWR;

redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z