Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Zuständige Stellen

Bürgerbüro

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-0
Faxnummer 06251 9602-271
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 16 Uhr

Dienstag: 08 bis 16 Uhr

Mittwoch: nach Vereinbarung

Donnerstag: 07 bis 19 Uhr

Freitag: 08 bis 12 Uhr

1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z