Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Teaser

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5002
Faxnummer +49 6151 12-6531
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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