Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Kindertagesbetreuung

Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

An wen muss ich mich wenden?

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Kreis Bergstraße
Bitte wenden Sie sich im Kreis Bergstraße an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um sich über die örtlichen Einrichtungen und die Anzahl der Plätze zu informieren! 

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

09.08.2018

Zuständige Ansprechpartner

Frau Christine Heiler

Leitung Kita "Kleine Insel"
Adresse:
Hagenstraße 1
64683 Einhausen
Abteilung:
Kindergarten Hagenstraße
Tel.:
+49 6251 9602-820
Fax:
+49 6251 9602-770
E-Mail schreiben
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Zum Mitarbeiter

Frau Rita Schreiber

Leitung Kita "Weschnitzwichtel"
Adresse:
Bibliser Straße 39
64683 Einhausen
Abteilung:
Kindergarten "Weschnitzwichtel" Bibliser Straße
Tel.:
+49 6251 9602-830
Fax:
+49 6251 9602-770
E-Mail schreiben
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Zum Mitarbeiter

Frau Jennifer Schaller

Leitung Kita Friedensstraße
Adresse:
Friedensstraße 14
64683 Einhausen
Abteilung:
Kindertagesstätte Friedensstraße
Tel.:
+49 6251 9602-810
Fax:
+49 6251 9602-770
E-Mail schreiben
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Zum Mitarbeiter

Zuständige Stellen

Kindertagesstätte Kleine Insel

Anschrift Hagenstraße 1
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-820
Öffnungszeiten:

08.00 bis 13.00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kindertagesstätte Weschnitzwichtel

Anschrift Bibliser Straße 39
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-830
Öffnungszeiten:

07.00 bis 14.00 Uhr

Kindertagesstätte Friedensstraße

Anschrift Friedensstraße 14
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 587726
Öffnungszeiten:

07.00 bis 16.00 Uhr

Kreisverwaltung Bergstraße - Tageseinrichtungen für Kinder

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155609
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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