Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Tierheim betreiben

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

Teaser

Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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