Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Waffenbesitzkarte

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

An wen muss ich mich wenden?

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 €
Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 €
Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 €
An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 €
Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 51,00 €
Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 35,00 €
Regelüberprüfung – Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 € bis 69,00 €

Rechtsgrundlage

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Gräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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