Bürgerinitiativen
Leistungsbeschreibung
Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße). Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgermitwirkung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche „Wohnen“, „Umwelt“ und „Kultur“ (inkl. Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.
An wen muss ich mich wenden?
Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein („e.V.“) selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter "Bürgerbeteiligung" aufgeführt.
Zuständige Stellen
Haupt- und Ordnungsamt
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de