Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Leistungsbeschreibung

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

Außerdem können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.

Teaser

Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.

Zuständige Stelle

Standesämter, Notare, Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren.

Voraussetzungen

  • Sie sind Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. deren Ehegatte oder Abkömmling

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Registrierschein
  • soweit vorhanden:
    •  Spätaussiedlerbescheinigung
    •  Vertriebenenausweis

 Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung durch ein hessisches Standesamt beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Zuständige Stellen

Standesamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-200
Faxnummer 06251 9602-270
Öffnungszeiten:

  • Montag: 08 bis 12 Uhr

  • Dienstag: 08 bis 12 Uhr

  • Mittwoch: Nur nach Vereinbarung

  • Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr

  • Freitag: 08 bis 12 Uhr

Bemerkung:

Online Urkunden beantragen:

Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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