Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Zuwendung für Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.

Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite. Die Projektziele umfassen die Stärkung der Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.

Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Fach- und Fördergrundsätzen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Teaser

Möchten Sie eine Förderung von Projekten beantragen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken? Dann können Sie sich hier über die weitere Vorgehensweise informieren.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind online beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Nachweisführung erfolgt über einen einfachen Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums zum Download angeboten. Die Frist für den Verwendungsnachweis wird im Förderbescheid festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 25

Voraussetzungen

Antragsvoraussetzungen:

Sie stellen den Antrag nicht als Privatperson, sondern als handelndes Organ

  • eines Landkreises,
  • einer kreisfreien Stadt und Sonderstatusstadt,
  • eines Gemeindeverbandes,
  • einer Gemeinde,
  • eines Vereins,
  • eines Instituts,
  • einer Universität und Hochschule oder
  • eines freien und anderen rechtsfähigen Trägers.

Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.

Ihr Projektvorschlag ist innovativ, mit regional begrenzter Reichweite und zielt insbesondere darauf ab, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken.

Mit unserer APAV-Mini-Förderung wollen wir gezielt kleine Projekte fördern. Deshalb kann Ihr Antrag nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:

  • Gesamtkosten des Projekts („zuwendungsfähige Gesamtausgaben“ im Sinne der Fach- und Fördergrundsätze): maximal 5.000 Euro
  • Beantragte Förderung: mindestens 500 Euro
  • Auszahlung der Fördermittel je Projekt: maximal 2.500 Euro

Sie bieten die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Sie sind in der Lage, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen sowie die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens zu erbringen.

Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Online-Antrag (inbegriffen allgemeine Angaben zum Projekt):

  • Name
  • antragstellende Organisation und Ansprechperson
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon

Formlose Anlagen (Nachweise) zum Online-Antrag:

  • Finanzierungsplan, der den Förderbedarf schlüssig darstellt. Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen und Eigen- sowie Drittmittel schlüssig darzustellen.
  • Ziele/Maßnahmen: Anliegen, Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf.
  • Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit zum Beispiel mit Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen etc.
  • Information zur projektdurchführenden Organisation: Kompetenz im Themenfeld, bzw. Darlegung des Interesses an einer Kooperation mit Community-basierten Strukturen, Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes, Bedeutung des Projektes für den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist:

  • Antragstellung bis 31.10. des laufenden Bewilligungsjahres

Maßnahmen, die vor dem 31.03. des jeweiligen Bewilligungsjahres durchgeführt werden sollen, können nicht gefördert werden.

Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Formlose Antragstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

keine

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5168
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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