Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Unterhaltsheranziehung

Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Forderungsmanagement Soziales

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Walther-Rathenau-Straße 21
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z