Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Leistungsbeschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Büro für Frauen und Gleichstellung

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 15-5990
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z