Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Hilfen zur Erziehung

Leistungsbeschreibung

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Anträge / Formulare

Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen (umA)

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155651
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitsc

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeiner Sozialer Dienst

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155642
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) b

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Bergstraße

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155642
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Odenwald / Neckartal

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155642
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Ried

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155642
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z