Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z. B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z. B.: Medizinisch-technische Assistenten).

Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang über:

  • die jeweiligen bundes- und landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
  • Weiterbildungsmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen
  • Möglichkeiten der Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungen
  • Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungen
  • weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung (z. B. gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit),
  • der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.
 

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 611 3259-1000
Faxnummer +49 611 32759-1999

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z