Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Selbsthilfegruppen

Leistungsbeschreibung

Bei vielen Problemen kann man von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Zusammen mit anderen Betroffenen kann man sich unter anderem über Therapiemöglichkeiten austauschen oder Tipps für den Alltag erhalten.

Jeder kann eine Selbsthilfegruppe gründen. Sie bedarf keiner Rechtsform es genügt, sich mit anderen Leuten auf ein Thema und bestimmte Rahmenbedingungen wie Ort, Zeit oder Dauer zu einigen.

An wen muss ich mich wenden?

Adressen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt und auf dem Portal der "Selbsthilfegruppen in Hessen".

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Selbsthilfeangebote im Kreis Bergstraße finden Sie hier:
Selbsthilfekontaktstelle des Caritas-Verbands für den Kreis Bergstraße

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der "Selbsthilfegruppen in Hessen".

Zuständige Stellen

Sozial- und Gewerbeamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-220
Faxnummer 06251 9602-272
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Sozialpsychiatrischer Dienst / Betreuungsstelle

Anschrift Walther-Rathenau-Straße 21
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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