Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater (ausländisch): Anzeige

Leistungsbeschreibung

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis.

Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige

  • von der IHK Limburg zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
  • von der IHK Wiesbaden auch für die IHK Hanau

entgegengenommen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. durch Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
  • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

05.09.2014

Zuständige Stellen

Industrie- und Handelskammer Darmstadt

Anschrift Rheinstraße 89
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 871-0
Faxnummer 06151 871-101
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

Anschrift Wilhelmstraße 24 - 26
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer 0611 1500-0
Faxnummer 0611 1500-222
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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