Luftsicherheitsmaßnahmen; Durchführung Fluggastkontrollen
Leistungsbeschreibung
Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.
Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.
Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.
Teaser
Als Reisende sind Sie verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze Ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel. : +49 228 - 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service
- Öffnungszeiten:
-
Mo 07:00-20:00 Uhr
Di 07:00-20:00 Uhr
Mi 07:00-20:00 Uhr
Do 07:00-20:00 Uhr
Fr 07:00-20:00 Uhr
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de