Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Landesstiftung „Miteinander in Hessen“

Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen begründet als Stifter mit der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ eine Institution, die in ihren Entscheidungen unabhängig von staatlichen Strukturen das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger für ihr gesellschaftliches Umfeld aufnimmt und stärken soll.

Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ verfolgt das Ziel, private Initiative und bürgerschaftliches Engagement im Land Hessen zu fördern. Sie will das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen für das Gemeinwohl stärken, den Zusammenhalt der Gesellschaft verbessern und auf diese Weise einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes Hessen angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen leisten.

Die Landesstiftung greift auf, was viele Menschen in Hessen vorbildlich in unterschiedlichsten Formen des bürgerschaftlichen Engagements leisten und will dazu neue Impulse geben. Sie fördert damit zugleich die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen in Hessen sowie ihre Bereitschaft, in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Die Landesstiftung fördert insbesondere Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln sinnvoll ergänzen. Sie versteht sich zudem als Kooperationspartner für Institutionen, Bürgerstiftungen, Stiftungen, Verbände, Vereine und Privatinitiativen und fördert den Erfahrungsaustausch sowie die Bildung entsprechender Netzwerke. Weiterhin führt die Stiftung eigene Maßnahmen durch, die beispielgebend auf Gemeinwohlorientierung und Zukunftsfähigkeit in Hessen angelegt sind.

Die Landesstiftung sucht Partner für ihre Förderzwecke und will die Menschen ermutigen, Initiative für das Gemeinwohl zu zeigen und sich im Sinne praktikabler Lösungen für eine menschliche Gesellschaft in Hessen einzusetzen.

Verfahrensablauf

Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.

Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
  • gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
  • einen modellhaften Charakter haben,
  • übertragbar und nachhaltig sein,
  • die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
  • das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
  • einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.

Das Vorhaben muss steuerbegünstigten Aktivitäten im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen. Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.

Ausschlussgründe:

Folgende Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
  • vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
  • Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
  • Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
  • institutionelle Förderungen.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie Fragen zur Landesstiftung oder Anliegen, die Sie uns mitteilen möchten?

Sie erreichen die Stiftung über die Geschäftsstelle per Mail: martin.gehl@stiftung-mih.de , per Telefon: +49 611 – 94584419 , per Telefax: 0611 645 844 19 oder postalisch

Geschäftsstelle Landesstiftung „Miteinander in Hessen“,  
Parkstraße 34 a
65185 Wiesbaden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie eine Unterstützung / Förderung Ihres Projektes durch die Landesstiftung anstreben, reichen Sie bitte zunächst eine Projektskizze per E-Mail oder mit der Post ein. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landesstiftung.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

15.09.2020

Zuständige Stellen

Landesstiftung „Miteinander in Hessen“

Anschrift Weidenbornstraße 8a
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 7901210
Öffnungszeiten:

Termine nur nach Anmeldung

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Weidenbornstraße/Justizzentrum
Parken:
Parkplatz: Nach Voranmeldung im Innenhof
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Rollstuhlgerecht:
Nein
zum Seitenanfang