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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Zuschüsse zur Beratung für die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe können Zuschüsse für eine fachkundige Unternehmensberatung erhalten.

Der Zuschuss zu einer fachkundigen Beratung soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Bei Jungunternehmen soll die Bestandsfestigkeit der Gründung gesichert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.
Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:

  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter und dem Standort des Unternehmens, das die Beratung in Anspruch nehmen möchte:

  • Jungunternehmen (maximal 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 4.000,
  • Bestandsunternehmen (mehr als 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 3.000.

Die Fördersätze betragen:

  • neue Bundesländer: 80 Prozent,
  • Region Lüneburg: 60 Prozent,
  • alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig: 50 Prozent,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort: 90 Prozent Zuschuss auf ein maximales Beraterhonorar von 3.000 EUR.

Nicht förderfähig sind beispielsweise Beratungen,

  • die ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden,
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen durch den Berater gerichtet ist,
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung, wenn:

  • Sie selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen,
  • Sie die Beratung für ein Unternehmen in Anspruch nehmen, an dem Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind,
  • gegen das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist beziehungsweise wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen gemeinnützig ist.

Verfahrensablauf

Den Antrag für einen Zuschuss zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können Sie online stellen:

  • Wenn Sie den Antrag für ein Jungunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten stellen, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch nicht führen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung über die Internetseite www.bafa.de/unb.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post einen Bescheid („Inaussichtstellung“).
  • Sie können nun einen Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
  • Spätestens 6 Monate nachdem Sie die Inaussichtstellung erhalten haben, müssen Sie den Verwendungsnachweis über die abgeschlossene Beratung eingereicht haben. Folgen Sie dazu den Anweisungen des Online-Formulars. Den Verwendungsnachweis reichen Sie ebenfalls online unter www.bafa.unb ein. Hierzu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und laden das unterschriebene Formular zusammen mit dem Beratungsbericht, der Beraterrechnung, dem Kontoauszug über die Zahlung der Beratungskosten sowie dem Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) hoch.
  • Den Zuschuss überweist Ihnen die zuständige Stelle nach Vorlage der vollständigen Unterlagen auf das von Ihnen angegebene Konto.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (nach EU-Definition) oder
  • Freiberufler,
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland,
  • Sie haben im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen erzielt,
  • die Beratung wird durch einen selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen durchgeführt, dessen Umsatz zu mehr als 50 Prozent mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt wird. Die Berater müssen im Rahmen des Förderprogramms Nachweise zu ihrer Kompetenz vorlegen.
  • Sie haben die Beratungsrechnung mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt. Der Eigenanteil berechnet sich aus den zuvor genannten maximalen Beratungskosten abzüglich des zu erwartenden Zuschusses.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beratungsbericht
  • Beraterrechnung
  • Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug)
  • Bestätigungsschreiben eines regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Gebühr: kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: Spätestens 3 Monate nach Informationsgespräch (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Vorlage des Verwendungsnachweises: spätestens 6 Monate nach Erhalt der Inaussichtstellung

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bewilligung und Auszahlung innerhalb weniger Tage erfolgen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Mit der Beratung darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Ein Beratungsvertrag darf ebenfalls nicht vor Antragstellung abgeschlossen werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

20.11.2018

Zuständige Stellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Anschrift Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefonnummer +49 6196 908-0
Faxnummer +49 6196 908-800
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