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Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Heizölanlage
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft:
-
Wassergefährdende Stoffe (Anzeigenvordruck)
Link zum Formular -
Heizöl (Anzeigenvordruck)
Link zum Formular -
Sachverständige Stellen für die Prüfung von Heizöllageranlagen
Link zum Formular -
Heizöl "Betriebs- und Verhaltensvorschriften" (Merkblatt)
Link zum Formular