Hauptbereich
Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
Leistungsbeschreibung
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
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Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Verfahrensablauf
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Voraussetzungen
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Informationsmaterial und Broschüren:
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt
- Öffnungszeiten:
-
Telefonzentrale:
montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
- Parken:
-
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja