Hauptbereich
Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Erholungshilfe
Leistungsbeschreibung
Erholungsmaßnahmen können in der Regel als 3 wöchiger Aufenthalt in entsprechenden Vertragshäusern der Hauptfürsorgestelle oder an Erholungsorten nach freier Wahl bezuschusst werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich
Was sollte ich noch wissen?
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Zuständige Stellen
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt
- Öffnungszeiten:
-
Telefonzentrale:
montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
- Parken:
-
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja