Hauptbereich
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Lageplan (formlos)
- Antrag Schaustellung von Personen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 33 a GewO
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Zuständige Stellen
Haupt- und Ordnungsamt
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja