Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Grundschule

Leistungsbeschreibung

In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Weitere Informationen zu den Bildungseinrichtungen im Kreis Bergstraße finden Sie
hier

Für Rückfragen finden Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner in den Schulen, in der Kreisverwaltung sowie im Staatlichen Schulamt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen Blick auf die Homepages der Schulen zu werfen, die Sie vom Schulwegweiser aus erreichen können.

Mit Hilfe des interaktiven Schulwegweisers können Sie auf virtuellem Wege unsere Schulen im Kreis Bergstraße besuchen und sich ein genaues Bild über die Angebote, Schwerpunkte und pädagogischen Konzepte machen.

Bei dieser Schulform regelt der Kreis Bergstraße als Schulträger auch die Schulbezirksgrenzen, diese Aufgabe übernimmt im Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft Frau Blume.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

13.09.2016

Zuständige Stellen

Hessisches Kultusministerium

Anschrift Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer 0611 368-0
Faxnummer 0611 368-2099
Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

Kreisverwaltung Bergstraße - Stabsstelle Schulplanung und Entwicklung

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Tiergartenstraße 7a
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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