Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Einschulungsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

13.09.2016

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z