Hauptbereich
Förderschule
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können in Hessen neben der Beschulung im inklusiven Unterricht entsprechend ihrem Leistungsvermögen und der Art ihrer Beeinträchtigung an Förderschulen mit acht unterschiedlichen Förderschwerpunkten (Sprachheilförderung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, kranke Schülerinnen und Schüler, Lernen, geistige Entwicklung) unterrichtet werden. Förderschulen verfügen über speziell ausgebildete Lehrkräfte, über eine behinderungsspezifische Ausstattung sowie über ein differenziertes Angebot an spezifischen Lehr- und Lernmitteln.
Grundsätzlich sind die Förderschulen Durchgangsschulen. Zielsetzung ist die Rückschulung in die allgemeine Schule und der Aufbau eines tragfähigen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens.
Förderschulen haben als zweiten Schwerpunkt ihrer Arbeit die Aufgabe, durch sonderpädagogische Beratung und Förderung die allgemeinen Schulen in der Arbeit mit beeinträchtigten oder behinderten Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Als Beratungs- und Förderzentren organisieren, verantworten und gestalten sie gemeinsam mit der allgemeinen Schule den inklusiven Unterricht. Zahlreiche hessische Förderschulen sind als regionale oder überregionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren errichtet.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
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Für Rückfragen finden Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner in den Schulen, in der Kreisverwaltung sowie im Staatlichen Schulamt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen Blick auf die Homepages der Schulen zu werfen, die Sie vom Schulwegweiser aus erreichen können.
Mit Hilfe des interaktiven Schulwegweisers können Sie auf virtuellem Wege unsere Schulen im Kreis Bergstraße besuchen und sich ein genaues Bild über die Angebote, Schwerpunkte und pädagogischen Konzepte machen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessisches Kultusministerium
- Öffnungszeiten:
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Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kreis Bergstraße - Stabsstelle Schulplanung und Entwicklung
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Termine nach Vereinbarung