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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ausländerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt

An wen muss ich mich wenden?

Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Für alle im Kreis Bergstraße lebenden Ausländer zuständig (nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Asylverfahrensgesetz, Freizügigkeitsgesetz EU, Assoziationsratbeschluss Nr. 1/80, Aufenthaltsverordnung, Integrationskursverordnung etc.):

Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeines Ausländerrecht

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeines Ausländerrecht:

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