Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Leistungsbeschreibung

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Kreis Bergstraße vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung durchgeführt:

Tierkörperbeseitigungsanlage
Seehof, Außerhalb 5
68623 Lampertheim-Hüttenfeld

Telefon +49 (0) 6256 8520
Telefax +49 (0) 6256 1688

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Telefonnummer 0641 303-0
Faxnummer 0641 303-5430
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Parken:
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6846
Faxnummer +49 6151 12-6498
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Tierseuchen

Anschrift Odenwaldstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 15-5977
Faxnummer 06252 15-5928

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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