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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Ausstellung eines Führerscheines beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet wor-den ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Ab-schrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Perso-nalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensände-rungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

18.08.2022
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