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Erweiterung Fahrerlaubnis A1 oder A2

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 bzw. A 2 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 bzw. A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht     übersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Fahrerlaubnis Klasse A 2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhält nis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 Kw Motorleistung abgeleitet sind. Bei der Klasse A 2 sind die Klassen A1 und AM inklusive.

Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Teaser

Wenn Sie im Besitz der Motorrad-Führerscheinklassen A 1 oder A 2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis von A1 bzw. A2 auf A2 bzw. A stellen.

Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre, bei Vorbesitz von A 2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
  • Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A 2

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • aktueller Führerschein

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kann die Bearbeitungszeit unterschiedlich lange dauern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

08.08.2022
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