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Elterngeld Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.

Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch auf Elterngeld.

Es soll Ihnen ermöglichen, Ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.

Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.

Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.

Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder durchgehend beziehen, den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.

Beachten Sie:

  • Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
  • Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.

Eltern von besonders früh geborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.

Teaser

Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Voraussetzungen

  • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
  • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden bzw. 32 Wochenstunden (für Geburten ab dem 01.09.2021) im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
  • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld“
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
    Falls Sie selbständig sind: letzter Steuer-Bescheid
    Falls Sie nicht selbstständig beschäftigt sind:
    • Kopien der Verdienstbescheinigungen
      (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
      Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
    • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)
  • Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit
  • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.

Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung. 

Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 

Unterstützende Institutionen

Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und Elternzeit.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

24.01.2024

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Anschrift Schottener Weg 3
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 738-0
Faxnummer 06151 738-133
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkung:

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

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