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Landschaftsplanung

Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung in Hessen stellt einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar und sorgt dafür, dass die Erfordernisse des Naturschutzes kalkulierbar werden. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne im Benehmen mit den Naturschutzbehörden dargestellt.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Nutzung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können. Insbesondere mit der umfassenden Bestandserhebung und -bewertung sowie der Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird der Biotopverbund insbesondere auch in Form der Vernetzung der Natura-2000-Gebietskulisse dargestellt. Sowohl die Bewertung als auch die Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden durch die Darstellung in Landschaftsplänen nachvollziehbar, das Verfahren wird vereinfacht und dadurch beschleunigt.

Entscheidungen über die künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über die Maßnahmen des Naturschutzes müssen nachvollziehbar sein. Ökologische Zusammenhänge, aber auch die Folgen für eine nachhaltige Nutzung müssen deshalb verständlich dargestellt werden. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie die Bedeutung dieser Flächen für den Naturschutz.

Diese gutachterlichen Darstellungen werden nach einer entsprechenden Umweltprüfung in die Querschnittsplanung (Landschaftsprogramm in den Landesentwicklungsplan, Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan) übernommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die oberste Naturschutzbehörde erarbeitet das Landschaftsprogramm. Die Gemeinden erstellen im Benehmen insbesondere mit der unteren Naturschutzbehörde den Landschaftsplan. Bei höherrangigen Schutzgebieten ist auch die obere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die Träger der Flächennutzungsplanung. Dies sind in aller Regel die Gemeinden (Ausnahmen: In der Rhein-Main-Region wird ein gemeinsamer Flächennutzungsplan vom "Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main" aufgestellt, im Raum Kassel vom "Zweckverband Raum Kassel".

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  im Bereich Naturschutz > Eingriffe & Kompensation sowie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt

Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 12-0
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Bauabteilung

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-400
Faxnummer +49 6251 9602-470
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5261
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz

Anschrift Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

Aufzug vorhanden:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz:

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