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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Weltweit

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Leistungsbeschreibung

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen.

Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweises mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
  • Folgen Sie den Anweisungen im Brief und bestimmen Sie Ihren individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, können Sie dies kostenfrei im Bürgeramt kostenfrei vornehmen lassen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für Sie.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (Bundesministerium des Innern und für Heimat).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

04.11.2022
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