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Hauptbereich
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Teaser
Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln führen? Dann müssen Sie dies vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Voraussetzungen
- Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
- Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 25,00 EUR - 250,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Zuständige Stellen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift
Heinrich-Hertz-Str.
5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer
+49 611 3259-1000
Faxnummer
+49 611 32759-1999