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Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Teaser

Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft.
  • Sie erhalten die Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung der Prüfungsberechtigung.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

  • FE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG), davon mindestens 150 Stunden oder 300 Starts Flugausbildung.
  • FE (S) TMG: Lehrberechtigung FI(S) SPL TMG Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern, davon mindestens 50 Stunden Flugausbildung auf TMG
  • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden.
  • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „TMG“ und Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung auf TMG ausgebildet wurden.
  • FE (A): Prüfer für PPL(A): Mindestens 1000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 250 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A) Prüfer für LAPL(A): Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 100 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A)
  • CRE(A): Ehemals Inhaber CPL(A), MPL(A) oder ATPL(A), derzeit: Inhaber einer PPL(A) mit CRI(A) für die entsprechende Klasse und mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (kein TMG).
  • FIE (A): Mindestens 2.000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG und mindestens 100 Flugstunden, bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz „instructor“
  • FE (A) Bergflug: Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 500 Starts und Landungen im Rahmen einer Flugausbildung für die Bergflugberechtigung. Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz Bergflug.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente müssen Sie bei erstmaliger Erteilung der Prüferberechtigung beifügen:

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
  • Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
  • Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
  • Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Aussagekräftige Nachweise über die bisherige fliegerische Tätigkeit und die Flugerfahrung. Auch können Empfehlungsschreiben anderer in der Luftfahrt tätiger Personen beigefügt werden. (siehe zum Beispiel AMC1 FCL.1010)
  • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
  • Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
  • Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
  • Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

Folgende Dokumente sind bei Verlängerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beizufügen:

  • Nachweis über 6 durchgeführte praktische Prüfungen, beziehungsweise Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen.
  • Nachweis über eine dieser Prüfung unter Aufsicht im letzten Jahr der Verlängerung
  • Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar
  • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

Folgende Dokumente müssen Sie bei Erneuerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:

  • Kompetenzbeurteilung zur Prüferberechtigung
  • Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar im letzten Jahr vor der Erneuerung
  • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-3100
Faxnummer +49 611 327648701
Faxnummer +49 611 327642222
Faxnummer +49 611 327648702
Faxnummer +49 611 327642223
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
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