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Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf Dauer einen behindertengerechten Wohnraum erfordert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung Wohnungshilfe.

Wohnungshilfe wird für einen behindertengerechten Umbau des vorhandenen Wohnraums oder den Umzug in einen behindertengerechten Wohnraum gewährt.

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer anerkannten Berufskrankheit leistet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse statt der Krankenversicherung Wohnungshilfe.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger vor Beginn der geplanten Umbaumaßnahmen einschalten.
  • Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Zuständige Stelle

Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Voraussetzungen

  • Im Wohnraum sind die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich
  • Der Wohnraum ist mit allen für Sie erforderlichen Räumen nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen nutzbar
  • Der bisherige oder zukünftige Arbeitsplatz ist vom derzeitigen Wohnraum mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreichbar.

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für Wunschbaumaßnahmen, die über den behindertengerechten Umbau hinausgehen, müssen Sie tragen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

28.07.2020
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