Hauptbereich
Hessische Qualifizierungsoffensive - gut ausbilden
Leistungsbeschreibung
Mit Förderprogramm " gut ausbilden" soll die Ausbildungsfähigkeit und die Ausbildungsbereitschaft von Kleinstunternehmen (oder Organisationen ohne Erwerbscharakter) mit weniger als zehn Beschäftigten gestärkt werden.
Kleinstunternehmen werden dabei unterstützt, Nachwuchs zu gewinnen, an sich zu binden und mit nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Qualität auszubilden. Gefördert werden Qualifizierungs- und Beratungsmodule für Leitungspersonal, Ausbildungspersonal und Auszubildende, die vom Betrieb nach eigener Bedarfseinschätzung ausgewählt werden können.
Qualifizierung und Beratung soll hauptsächlich in den folgenden Bereichen stattfinden:
- Ausbildereignungslehrgänge
- Qualifizierung/Beratung von Betriebsinhabern bzw. Geschäftsführungen oder Ausbildungspersonal zu den Themen Nachwuchsgewinnung, Ausbildungseinstieg und praxisbezogene Berufspädagogik
- Prüfungsvorbereitung für Auszubildende
- Unterricht für Auszubildende (außerhalb ausbildungsbegleitender Hilfen und überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge)
- Externe Ausbildungsabschnitte von Auszubildenden
- Zusatzqualifikationen für Ausbildungspersonal oder Auszubildende
Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz ist auf 4.000 EUR, verteilt auf zwei Förderphasen, begrenzt.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
https://rp-kassel.hessen.de
Voraussetzungen
Antragsberechtigte sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstunternehmen nach EU-Definition) und Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als zehn Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen sind als Download auf der Internetseite des RP Kassel eingestellt und werden dort erläutert:
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23/2016 vom 06.06.2016, Seite 578),
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung