Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

  • Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung
  • Leitende Pflegefachkraft
  • Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung
  • Praxisanleitung
  • Hygiene
  • Psychiatrische Pflege
  • Intensivpflege und Anästhesie
  • Operationsdienst
  • Onkologische Pflege und Palliative Versorgung
  • Palliative Versorgung (Palliative Care)

 Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:

  • Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
  • Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
  • Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr- und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen

Welche Gebühren fallen an?

für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

05.06.2014

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postfach 2913
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3259-1000
Faxnummer +49 611 32759-1999
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