Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

Welche Gebühren fallen an?

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

06.09.2012

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Anschrift Schottener Weg 3
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 738-0
Faxnummer 06151 738-133
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkung:

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Anschrift Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Anschrift Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefonnummer +49 641 303-0
Faxnummer +49 641 303-2197
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z