Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Verkehrsregeln und Mautsysteme im Ausland

Leistungsbeschreibung

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über landesspezifische Regelungen, die folgende Punkte betreffen:

  • Fahrerlaubnis
    Bei befristetem Aufenthalt in Ländern, die nicht zur EU gehören, gilt der nationale EU-Führerschein nur in Verbindung mit dem internationalen Führerschein.
  • (Kfz-) Versicherung
  • Alkoholhöchstgrenzen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
    Beachten Sie, dass in manchen Ländern die Geschwindigkeitsbeschränkungen auch von der Witterung abhängen (z. B. geringere erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei nasser Fahrbahn).
  • Warnwestenpflicht
  • Licht am Tag
  • Links- oder Rechtsverkehr
  • Vorrangregeln
  • Regelungen im Kreisverkehr
  • Halten und Parken
  • Gurtpflicht/Anschnallpflicht
    Diese kann auch für Tiere, die im Auto mitreisen, gelten.
  • Winterreifenpflicht
  • Mindestalter für das Lenken von Fahrzeugen
  • Verpflichtung, eine Zweitbrille im Auto mitzuführen
  • Telefonieren am Steuer

In vielen europäischen Ländern (unter anderem Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) werden für die Benutzung bestimmter Straßen (z. B. Autobahnen) Gebühren erhoben. Auch hier lohnt es sich, sich frühzeitig über mögliche Mautgebühren, Vignettenpflichten, Bezahlsysteme und Ähnliches zu erkundigen.

Tipp:
Informationen zu diesen Themen erhalten Sie teilweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter "Reise & Sicherheit " sowie bei diversen Automobilclubs und in Reiseführern.
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

14.08.2012

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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