Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Rindfleischetikettierung

Leistungsbeschreibung

Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftsbestimmung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den jetzt allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts auf Rückverfolgbarkeit und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Die Herkunft von Rindfleisch wird transparent gemacht und ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit hergestellt. Rindfleisch kann von der Bedientheke über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden.

Marktteilnehmer und Organisationen, die Rindfleisch in der Europäischen Gemeinschaft vermarkten, müssen dieses mit den nachfolgend genannten obligatorischen Angaben versehen und können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich weitere freiwillige Angaben machen. Damit wird gewährleistet, dass zwischen dem Einzeltier oder einer Gruppe von Tieren und den Schlachtkörpern oder Fleischstücken eine Verbindung hergestellt werden kann.

Das Rindfleischetikett muss folgende obligatorische Angaben enthalten:

  • Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird
  • Zulassungsnummer des Schlachthofs (Veterinärkontrollnummer - diese wird von den zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer vergeben) und Mitgliedstaat oder Drittland, in dem der Schlachthof liegt
  • Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebs und Mitgliedstaat oder Drittland, in dem der Zerlegungsbetrieb liegt
  • sämtliche Mitgliedstaaten oder Drittländer, in dem das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Erfolgten Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Mitgliedstaat bzw. Drittland, kann die Angabe "Herkunft: (Name des Mitgliedstaats bzw. des Drittlands)" lauten.

Bei Rinderhackfleisch muss das Etikett folgende Angaben enthalten:

  • Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird
  • Mitgliedstaat, in dem die Schlachtung des Tiers bzw. der Tiere erfolgte
  • die Angabe "Hergestellt in (Name des Mitgliedstaats/Drittlands)"
  • die Angabe "Herkunft", falls sich der Staat der Herstellung vom Staat der Herkunft unterscheidet.

Zusätzlich möglich sind weitere freiwillige Angaben, die über spezielle Etikettierungssysteme abgesichert werden müssen, z.B. über Kategorie (Jungbulle, Färse, Ochse ...), Fütterungs- oder Haltungsbedingungen, Rasse, Qualitätseigenschaften. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Das Etikett muss am Fleisch oder an der Verpackung angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Erzeugnissen müssen für den Verbraucher am Ort des Verkaufs schriftliche und deutlich sichtbare geeignete Angaben gemacht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit zur Überwachung der Rindfleischetikettierung liegt sowohl bei der obligatorischen, als auch bei der freiwilligen Etikettierung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Informationen erhalten Sie auch im Leitfaden Rindfleischetikettierung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

23.05.2017

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