Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen. Beamtengesetzes und der Richterinnen und Richter des Landes Hessen

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.

Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
 

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 11 - Beamtenversorgung

Anschrift Fünffensterstraße 4
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefonnummer 0561 106-0
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:



montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr



freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Rathaus"
: 500
: 1, 3, 4, 5, 6, 8
: RT1, RT4
Haltestelle: "Rathaus/Fünffensterstraße"
: 25, 500
: 4, 8
: RT1, RT4, RT5
Haltestelle: "Wilhelmsstraße/Stadtmuseum"
: RT1, RT4, RT5
: 500
: 7
Parken:
Parkplatz: Parkhaus
Gebühren: Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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