Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen. Beamtengesetzes und der Richterinnen und Richter des Landes Hessen
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.
An wen muss ich mich wenden?
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.
Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 11 - Beamtenversorgung
- Öffnungszeiten:
-
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: "Rathaus"
: 500: 1, 3, 4, 5, 6, 8: RT1, RT4Haltestelle: "Rathaus/Fünffensterstraße"
: 25, 500: 4, 8: RT1, RT4, RT5Haltestelle: "Wilhelmsstraße/Stadtmuseum"
: RT1, RT4, RT5: 500: 7
- Parken:
-
Parkplatz: Parkhaus
Gebühren: Ja
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de