Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Teaser

Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt. 

Verfahrensablauf

Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze) 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
 Schriftform erforderlich: Nein
 Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Herausgebende Stelle

 Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5168
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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