Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Politische Häftlinge (ehemalig): Unterstützung

Leistungsbeschreibung

Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz genannten Gebieten eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung (Kapitalentschädigung) sowie die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).

Haftopfer, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen erlitten haben, können bei Bedürftigkeit eine monatliche besondere Zuwendung von bis zu 300,00 Euro erhalten.

Die sozialen Ausgleichsleistungen für Nachteile, die dem Betroffenen durch eine Freiheitsentziehung entstanden sind, setzen immer eine strafrechtliche Rehabilitierung voraus. Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31.12.2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden.
Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung.

An wen muss ich mich wenden?

  • an die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden,
  • an die örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG,
  • an die Regierungspräsidien "Darmstadt" (Arbeit & Soziales / Weitere Aufgaben / Informationen zur Opferpension),
    "Gießen" (Opferpension), oder "Kassel" (Arbeit & Soziales / Weitere Aufgaben / Häftlingshilfe & Rehabilitierung / Rehabilitierungsgesetze).
    • für die Gewährung von Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach § 17 StrRehaG
    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 HHG (bis 04.11.1992 beantragt)
  • Rehabilitierungsentscheidung eines Gerichts mit Rehabilitierungskammer, sofern keine vor dem 04.11.1992 beantragte Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 HHG vorliegt.  Für die Gewährung der Kapitalentschädigung und der Zuwendung nach §§ 17, 17a StrRehaG sind in diesen Fällen immer die Behörden zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Anschrift Schottener Weg 3
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 738-0
Faxnummer 06151 738-133
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkung:

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5168
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Aussiedlerwesen

Anschrift Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Anschrift Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefonnummer +49 641 303-0
Faxnummer +49 641 303-2197
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales

Anschrift Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Anschrift Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Telefonnummer 0561 106-0
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:



montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr



freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
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Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
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:
Parken:
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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