Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Reisegewerbekarte

Zuständige Stellen

Sozial- und Gewerbeamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-220
Faxnummer 06251 9602-272
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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