Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Plakatierungen

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Einhausen

Die Gemeinde Einhausen verfügt über keine Litfaßsäulen, Anschlagtafeln und Großwerbetafeln.

Das Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist nur für Wahlwerbung gestattet.

Zuständige Stellen

Haupt- und Ordnungsamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-220
Faxnummer +49 6251 9602-270
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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