Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Fluglärm - Aufwendungen für baulichen Schallschutz beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in der Nähe des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

Die hessische Landesregierung betrachtet die Minimierung des Fluglärms als Daueraufgabe von höchster Priorität.

Ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm wird mit der Finanzierung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes erreicht.

Hierzu kann nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) i. V. m. der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main ein Anspruch auf Aufwendungserstattung der Kosten für den Einbau von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu dem bundesgesetzlichen Anspruch hat das Land Hessen einen Regionalfonds eingerichtet, in den sowohl das Land Hessen als auch die Fraport AG einzahlen. Nach dem Regionalfondsgesetz i. V. m. den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung (Förderrichtlinien) werden über das Fluglärmgesetz hinaus Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas, wie etwa für den Einbau von Schallschutzfenstern oder Klimaanlagen gewährt.

Verfahrensablauf

Nach Einreichen des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen werden in der Regel vor Ort durch einen Prüfingenieur die zur Berechnung des Bauschalldämmmaßes erforderlichen Daten erhoben. Danach werden die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des gesetzlich geforderten Bauschalldämmmaßes festgelegt und Sie erhalten eine Zusicherung über die erstattungsfähigen Maßnahmen.

Sie lassen die zugesicherten Maßnahmen durchführen und legen die Rechnungen und Einbauprotokolle dem Regierungspräsidium Darmstadt vor.

Nach Prüfung der Verwendungsnachweise und Anhörung der Antragsteller sowie der Fraport AG ergeht ein Festsetzungsbescheid. Nach dessen Rechtskraft wird der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

Der Zuschuss nach Regionalfondsgesetz i. V. m. den Förderrichtlinien ist ebenfalls zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens sowie
  • den Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs über die Durchführung des geplanten Vorhabens oder
    die Originalrechnung, sofern das Vorhaben im Zeitraum vom 13.10.2011 bis zur Antragstellung bereits umgesetzt wurde.

Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft vorab, ob das eingereichte Vorhaben als Maßnahme des passiven Schallschutzes anerkannt werden kann. Ist dies der Fall, erhält der Antragsteller schriftlich einen positiven Zuwendungsbescheid. Die Zuwendung wird in Höhe von 80 Prozent des bewilligten Zuschusses nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und die restlichen 20 Prozent nach Vorlage der Originalrechnung und Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung ausgezahlt.

Die Bestandskraft erlangt der Zuwendungsbescheid regelmäßig mit Ablauf der gesetzlichen Klagefrist von einem Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids. Der Zuwendungsempfänger kann die Bestandskraft schneller herbeiführen, wenn er den Verzicht auf den Rechtsbehelf erklärt. Ein entsprechendes Formblatt zur Unterschrift und Rücksendung an das Regierungspräsidium Darmstadt wird dem Zuwendungsbescheid beigefügt.

Bei der Förderung aus dem Regionalfonds muss der Bürger nicht in Vorleistung treten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter kann auch der im Internet abrufbaren Informationsbroschüre zum Fluglärmgesetz entnommen werden.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer einer Immobilie in der Tagschutzzone 1 oder in der Nachtschutzzone des ausgewiesenen Lärmschutzbereichs oder Ihre Immobilie ist im Fördergebiet der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz gelegen. Ob Ihre Immobilie im Lärmschutzbereich oder im Fördergebiet liegt, erfahren Sie auf der folgenden Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt:
    Schallschutzportal
    (Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Sie planen die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen oder haben bereits Maßnahmen nach dem 13.10.2011 (Inkrafttreten der Lärmschutzbereichsverordnung) durchgeführt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterschriebener Antrag im Original
    (siehe unten: "Anträge/Formulare")
  • Auszug Baugenehmigung (in Kopie) oder entsprechender Nachweis einer Baubehörde (z. B. Stempel, Bestätigung etc.);
    mit Genehmigungsvermerk, Ausstellungsdatum und sämtlichen Auflagen, insbesondere Schallschutzmaßnahmen
  • Für nachträgliche bauliche Änderungen/Nutzungsänderungen (z. B. Dachausbauten, sonstige Ausbauten):
    Auszug Baugenehmigung bei Änderungen (in Kopie);
    mit den genehmigten Plänen und sämtlichen Auflagen
  • Soweit vorhanden:
    Baubeschreibung (in Kopie)
    • Beinhaltet eine detaillierte Beschreibung des Objekts: Art der Bauausführung, verbaute Materialien, bauphysikalische Berechnung etc.
    • Die Baubeschreibung ist in der Regel Bestandteil des Bauantrags, des Bau- oder Kaufvertrages bzw. der Kreditunterlagen.
  • Genehmigte Baupläne (in Kopie)
    (Grundrisse, Gebäudeschnitte und Ansichten)
  • Bei denkmalgeschützter Immobilie:
    Nachweis über vorhandenen Denkmalschutz mit den erforderlichen Auflagen
  • Soweit vorhanden:
    Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung

Hinweis:

Sollten Sie keine Baugenehmigungen und Baupläne vorlegen können, ist eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Bauamtes beizufügen, dass auch dort keine Unterlagen mehr bestehen. Für diesen Fall sind Skizzen der Geschossgrundrisse vorzulegen

  • mit Maßangaben,
  • mit Angaben zur Geschosshöhe und
  • mit Angaben der jeweiligen Raumnutzung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an, aber ggf. für die Beschaffung benötigter antragsbegründender Unterlagen. Diese werden pauschal erstattet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch nach dem Fluglärmgesetz und der Antrag auf Förderung nach dem Regionalfondsgesetz nur innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Entstehung des Anspruchs bzw. nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien geltend gemacht bzw. gestellt werden kann

Rechtsbehelf

Gegen die Zusicherung und den Festsetzungsbescheid kann Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.04.2013

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-3100
Faxnummer +49 611 327648701
Faxnummer +49 611 327642222
Faxnummer +49 611 327648702
Faxnummer +49 611 327642223
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
zum Seitenanfang