Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten

Leistungsbeschreibung

De-Mail stellt eine sichere Infrastruktur für digitale Kommunikation bereit. De-Mails ähneln E-Mails, sind aber sicherer: Die Identität von Absender und Empfänger kann nicht gefälscht werden und die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen. Bürger, Unternehmen und Verwaltung können über den Dienst sicher kommunizieren. Den Betrieb dieser Infrastruktur übernehmen akkreditierte De-Mail-Diensteanbieter (DMDA).

Wenn Sie ein DMDA werden möchten, brauchen Sie eine Akkreditierung. Diese Akkreditierung erhalten Sie auf Antrag vom BSI. Dafür müssen Sie technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie Versicherungen mit bestimmten Deckungssummen nachweisen und Zertifikate vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einholen.

Wenn Sie akkreditiert werden, erhalten Sie ein Gütezeichen. Mit diesem Gütezeichen dürfen Sie für die technische und administrative Sicherheit Ihrer Dienste werben.

Die Akkreditierung ist für drei Jahre gültig, danach müssen Sie eine Re-Akkreditierung beantragen.

Bevor Sie den Antrag stellen, können Sie sich mit Mitarbeitern des BSI treffen. In einem Informationsgespräch können sie Ihnen das Akkreditierungsverfahren sowie die damit verbundenen organisatorischen Fragen und die Kosten erläutern.
 

Teaser

Möchten Sie eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten, können Sie diese beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Verfahrensablauf

Eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie schriftlich beantragen. Das BSI empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag formlos anzukündigen, bevor Sie die Nachweise einholen.

Antragsphase:

  • Das BSI bietet Ihnen vor der Antragsstellung ein Informationsgespräch an. In dem Gespräch können Sie sich über die Aufwände des Verfahrens sowie über mögliche Kosten informieren.
  • Füllen Sie anschließend das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen an das BSI.
  • Das BSI prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und Vollständigkeit. Außerdem prüft es Ihre eingereichten Nachweise auf formale und sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit.
  • Das Ergebnis der Begutachtung Ihres Antrags wird vom BSI in einem Akkreditierungsreport zusammengefasst. Wenn Sie die eingereichten Unterlagen nachbessern müssen, teilt das BSI Ihnen das mit.

Begutachtungsphase:

  • Auf Basis der Begutachtung Ihres Antrags und der Nachweise entscheidet das BSI über Ihre Akkreditierung. Die Entscheidung teilt es Ihnen schriftlich mit.
  • Wenn Sie akkreditiert werden, gibt das BSI Ihnen eine Akkreditierungsurkunde, das Gütezeichen und einen Report zu Ihrer Akkreditierung. Die Akkreditierung müssen Sie spätestens nach drei Jahren erneuern. 
  • Bevor ein negativer Bescheid versendet wird, teilt Ihnen das BSI die Gründe für die Ablehnung mit. Sie können innerhalb von zwei Wochen hierzu Stellung beziehen. Wenn möglich, gibt Ihnen das BSI die Gelegenheit, die Mängel zu beheben.

Betriebsphase:

  • Sobald Ihre Akkreditierung abgeschlossen ist, beginnt die Betriebsphase: Sie dürfen Ihre De-Mail-Dienste jetzt anbieten.
  • Ab Zeitpunkt der Akkreditierung und Aufnahme des Betriebs der De-Mail-Dienste unterliegen Sie der Aufsicht durch das BSI. Das verpflichtet Sie zu folgenden Dingen:
    • Sie müssen Sicherheitsschwachstellen unverzüglich mitteilen.
    • Sie müssen Mitarbeitern des BSI Zugang zu Geschäftsräumen und relevanten Unterlagen gewähren.
    • Sie müssen das BSI unverzüglich über Änderungen bei Ihrem Unternehmen informieren, die die Akkreditierungsvoraussetzungen betreffen.
  • Eine kontinuierliche Zusammenarbeit stellt das BSI durch anlassbezogene Treffen und Workshops sicher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das BSI Ihnen den Betrieb vorübergehend untersagen.
     

Voraussetzungen

Als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie:

  • die für den Betrieb von De-Mail-Diensten erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen,
  • eine geeignete Deckungsvorsorge besitzen, um dem Ersatz möglicher Schäden nachzukommen,
  • die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen, damit Sie die Dienste zuverlässig und sicher erbringen können sowie
  • bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. 
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemeine Nachweise zum Unternehmen:

  • Unternehmensdarstellung,
  • Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisterauszug,
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und
  • Insolvenzbescheinigung (Eigenversicherung), dass das Unternehmen sich nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.

Die allgemeinen Nachweise zum Unternehmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Weitere erforderliche Nachweise:

  • Testate von zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern De-Mail mit den zugehörigen Testierungsberichten (nicht älter als sechs Monate),
  • ein Datenschutzzertifikat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie
  • Nachweise zur:
    • Zuverlässigkeit,
    • Fachkunde und
    • Deckungsvorsorge.
       

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Ihre Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand des Verfahrens. Dabei gelten folgende Stundensätze:

  • EUR 84,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Dienstes,
  • EUR 68,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gehobenen Dienstes und
  • EUR 54,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Akkreditierung muss spätestens nach drei Jahren erneuert werden. Den Antrag dafür müssen Sie mindestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Akkreditierung stellen.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter

Onlineverfahren möglich: nein  

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

14.08.2019

Zuständige Stellen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Anschrift Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn, Stadt
Postfach 200363
53133 Bonn, Stadt
Telefonnummer +49 228 99 9582-0
Faxnummer +49 228 99 9582-5400
Öffnungszeiten:
Mo:-Fr: 08:00-18:00 Uhr
zum Seitenanfang