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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Namensänderung bei der Agentur für Arbeit

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, müssen Sie dort die Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen beziehungsweise Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft.

Verfahrensablauf

Bezug von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld):
Bitte verwenden Sie für die Meldung möglichst das Formular "Veränderungsmitteilung", welches Sie von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit erhalten haben, als Sie sich arbeitslos meldeten. Das Formular steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung, Sie können es am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Agentur für Arbeit schicken.


Bezug von Kindergeld:
Für Änderungsmitteilungen zum Bezug von Kindergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit ein spezielles Formular zur Verfügung. Sie können es ebenfalls am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann an die Familienkasse der Agentur für Arbeit senden.


Personen, die als arbeitssuchend gemeldet sind:
Auch wenn Sie Arbeit suchen, aber keine Lohnersatzleistungen beziehen, sollten Sie die Änderung Ihres Namens rasch der Agentur für Arbeit mitteilen. Damit ist gewährleistet, dass die Vermittlungsbemühungen nahtlos fortgesetzt werden können.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Links:

An wen muss ich mich wenden?

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit:

Welche Unterlagen werden benötigt?

empfehlenswert: Kopie von standesamtlichen Dokumenten (Eheurkunde, Bestätigung der Namensänderung) 
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

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