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Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte
Leistungsbeschreibung
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ( 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten oder vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde.
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Es beträgt höchstens 13,00 Euro für den Kalendertag. Übersteigt das Nettoarbeitsentgelt 13,00 Euro pro Tag, wird der darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitgeber gezahlt.
Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in der Höhe des Krankengeldes gezahlt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld (= Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag) ist bei der Krankenkasse einzureichen. Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.
Achtung: Diese Bescheinigung darf nicht früher als 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist) ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
an die gesetzlichen Krankenkassen
Voraussetzungen
- freiwillig oder pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld oder
- bestehendes Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) zu Beginn der Mutterschutzfrist oder
- rechtmäßige Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
- Verdienstbescheinigung
- Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe. Diese erhalten Sie nach der Entbindung bei Ihrer Gemeinde
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist eingereicht werden (das sind 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen erhalten Sie auch über die Hotline zum Mutterschaftsgeld
Bemerkungen
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistung von Mutterschaftsgeld:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose) |
Arbeitnehmerin: pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt, arbeitslose Frauen: Mutterschaftsgeld in Höhe der bisherigen Zahlung |
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (z. B. Studentinnen) mit einer geringfügigen Beschäftigung |
In der Regel pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse |
In der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung |
Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro durch das Bundesversicherungsamt |
In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen |
Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro durch das Bundesversicherungsamt plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13,00 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt |
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde |
Pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld; der Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt |
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (Arbeitslosengeld II Empfängerinnen) |
Arbeitslosengeld II wird während der gesetzlichen 1 Mehrbedarf wird nur bis einschließlich zum Entbindungstag gewährt |