Hauptbereich
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)
Leistungsbeschreibung
Schulen in freier Trägerschaft ist die offizielle Bezeichnung für Privatschulen. Sie erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Dabei werden sie in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen unterschieden.
Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an. Andere Ergänzungsschulen wie internationale Schulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf ausländische Bildungsabschlüsse vor.
Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote wie öffentliche Schulen (z. B. private Grundschulen, private Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft) und ersetzen damit öffentliche Bildungsangebote durch private. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Weitere Informationen zu den Bildungseinrichtungen im Kreis Bergstraße finden Sie hier
Für Rückfragen finden Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner in den Schulen, in der Kreisverwaltung sowie im Staatlichen Schulamt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen Blick auf die Homepages der Schulen zu werfen, die Sie vom Schulwegweiser aus erreichen können.
Mit Hilfe des interaktiven Schulwegweisers können Sie auf virtuellem Wege unsere Schulen im Kreis Bergstraße besuchen und sich ein genaues Bild über die Angebote, Schwerpunkte und pädagogischen Konzepte machen.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessisches Kultusministerium
- Öffnungszeiten:
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Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kreisverwaltung Bergstraße - Stabsstelle Schulplanung und Entwicklung
- Öffnungszeiten:
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Termine nach Vereinbarung